Risikohinweis
Disclaimer, Risikohinweise und Informationen
Die nachstehenden wichtigen Informationen sind für jeden Kunden, der Angebote der Valuita GmbH nutzt oder nutzen möchte, wesentlich. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch und besprechen Sie die Themen allenfalls mit Ihren unabhängigen Finanz-, Anlage-, Steuer- und Rechtsberatern.
- Regionale Aspekte: Kein Angebot an US-, UK- und andere Staatsangehörige
Die Informationen auf der Website stellen in keinem anderen Land als in Österreich ein öffentliches Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren wie Anleihen, Genussrechten oder Teilschuldverschreibungen dar, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass das öffentliche Angebot auch in ausgesuchten Ländern außerhalb Österreichs (wie zB Deutschland) stattfindet. Die Veröffentlichung und Verteilung der Informationen sowie das Anbieten und Verkaufen von den auf der Website beschriebenen Produkten und Dienstleistungen sind möglicherweise in einigen Staaten gesetzlich verboten. Personen in Ländern, in denen die Veröffentlichung sowie der Kauf und Verkauf der auf diesen Internetseiten beschriebenen Produkte gesetzlich nicht erlaubt ist, dürfen keinesfalls auf die Website zugreifen und die hier dargestellten Produkte erwerben.
Dies gilt insbesondere für US-Staatsangehörige oder in den USA ansässigen Personen und „U.S. Personen“ (gemäß der Definition in der „Regulation S under the US Securities Act 1933, as amended“). Die auf der Website präsentierten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem US Securities Act von 1933 registriert und der Handel mit ihnen wurde nicht gemäß US Commodities Exchange Act 1936 genehmigt. Aus diesem Grund dürfen die Wertpapiere und Produkte nicht innerhalb der USA oder für Rechnung einer U.S. Person angeboten, verkauft oder abgegeben werden.
Ebenso müssen australische, kanadische, britische sowie japanische Staatsangehörige und Personen, die in den genannten Ländern ansässig sind, vom Zugang zur Website und den Produkten ausgeschlossen bleiben und dürfen die Informationen und Produkte weder erwerben noch weitervertreiben. Jeder Nutzer ist selbst verantwortlich, zu prüfen, ob er unter Anwendung der für ihn geltenden Rechtsvorschriften rechtmäßig auf die Website zugreifen und die Produkte erwerben darf.
- Marketingmitteilungen sind keine Finanzanalysen
Bei den auf der Website einschließlich Portal angeführten Informationen handelt es sich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, stets um Marketingmitteilungen (gemäß Art 36 Abs 2 delVO MiFID II) bzw um sonstige Informationen und nicht um Finanzanalysen (gemäß Art 36 Abs 1 delVO MiFID II). Sie dienen als zusätzliche Information für Nutzer und potenzielle Anleger und basieren jeweils auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen im Zeitpunkt der Verfassung der Informationen. Die Marketingmitteilungen wurden nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegen nicht einem allfälligen Handelsverbot im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Sofern der Informationscharakter der Mitteilung im Vordergrund steht und keine unmittelbaren Kaufanreize gesetzt werden, wie insbesondere bei sonstigen Informationen, die lediglich Produktmerkmale beschreiben, ohne die Produktvorteile besonders hervorzuheben, oder bei Informationen über allgemeine Wirtschaftsdaten, handelt es sich nicht um Marketingmitteilungen.
- Die Informationen auf der Website sind kein Ratschlag
Alle Darstellungen, Markt-, Standort-, Immobilien- und Finanzanalysen sowie Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse einzelner Kunden hinsichtlich Fungibilität, Ertrag, steuerliche Situation oder Risikobereitschaft bzw Eignung der Produkte. Sie ersetzen daher weder eine anleger- und objektgerechte Beratung noch eine umfassende Risikoaufklärung. Die dargestellten Wertentwicklungen und Beispielrechnungen lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Hinweise auf die frühere Performance garantieren nicht notwendigerweise positive Entwicklungen in der Zukunft und Investments, selbst besicherte Anlagen, können stets riskant sein. Ausdrücklich wird auf den Inhalt und die Risikofaktoren der jeweiligen Prospekte, bzw sollte ein Prospekt nicht zu erstellen sein, auf die jeweiligen Risikohinweise zum jeweiligen Produkt auf der Website und allgemein im Internet verwiesen.
Die Informationen stellen weder eine Anlageberatung bzw. Anlageempfehlung noch ein Angebot bzw eine Empfehlung oder Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf bzw Verkauf eines Produkts dar, insbesondere wird seitens der Valuita GmbH keinerlei Empfehlung betreffend Einbeziehung eines Produkts in eine Trading-, Hedging- oder Portfolio-Strategie dar. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollte der Kunde vor Abschluss des Geschäfts seine eigene Berater (insbesondere auch Rechts- und Steuerberater) konsultieren, um sicherzustellen, dass – unabhängig von den angeführten Informationen auf der Website – das geplante Investment auch wirklich den Bedürfnissen und Wünschen genügt und die Risiken vollständig verstanden werden.
- Quellen der Informationen, Haftungsausschluss
Die Informationen auf der Website und am Portal stammen aus Quellen, die Valuita als verlässlich und vollständig ansieht, Valuita prüft und aktualisiert die Informationen auf der Website ständig, kann aber keine Haftung dafür übernehmen, dass stets alle denkmöglichen Risiken vollständig dargestellt und erklärt werden. Ergänzend wird auf die ausführlichen Risikobelehrungen und Rechtsinformationen bei den einzelnen Investments hingewiesen (insbesondere, wenn ein Kapitalmarktprospekt veröffentlich wurde), welche die nachfolgenden allgemeinen Hinweise ergänzen, und die von Ihnen unbedingt ebenfalls zur Kenntnis genommen werden müssen, wenn Sie investieren möchten.
Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, die Weitergabe erfolgt jedoch ohne Gewähr. Weder die Valuita GmbH noch die ihr verbundenen Unternehmen sowie ihre Mitarbeiter, organschaftlichen und sonstigen Vertreter übernehmen daher weder ausdrücklich noch stillschweigend die Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts der angeführten Informationen. Ferner haftet weder die Valuita GmbH, noch die mit ihr verbundenen Unternehmen und Personen, noch ihre Mitarbeiter, organschaftlichen und sonstigen Vertreter für Verluste oder Schäden gleich welcher Art (einschließlich Folge- oder indirekter Schäden oder entgangenem Gewinn), die durch oder in Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Webseiten oder das Portal, bzw. deren Nutzung oder im Vertrauen auf den Inhalt der angeführten Informationen entstehen könnten. Die Besucher der Website, Nutzer der Services der Valuita GmbH und ihre Kunden sind allein dafür verantwortlich, die auf der Website verfügbaren Informationen vollständig zu lesen, zu verstehen, zu analysieren und die Chancen und Risiken eines Investments abzuwägen und zu bewerten. Hierbei sollte das Risiko eines möglichen Totalverlusts berücksichtigt werden.
- Zusammenfassung ausgewählter möglicher Risiken
Jedes Investment ist regelmäßig mit bestimmten Risiken verbunden (wobei die individuelle Risikointensität von zahlreichen Faktoren abhängt, siehe unten). Es sollten stets nur Beträge investiert werden, deren Verlust der Kunde problemlos verkraften könnte; daher ist insbesondere von Investments auf Kredit regelmäßig abzuraten. Jedes Investment sollte stets auch unter Erwägung möglicher alternativer Anlagemöglichkeiten, unter Berücksichtigung der Ansprüche möglicher Gläubiger des Kunden sowie unter Liquiditätsaspekten sorgfältig überlegt und in einer risikoadäquaten, tendenziell konservativen Gesamtschau der Vermögens- und Ertragslage des Kunden sowie der österreichischen, europäischen und weltweiten Wirtschaftslage entschieden werden. Üblicherweise ist Zeit bei Veranlagungsentscheidungen und bei der Risikoevaluierung ein wesentlicher Faktor, beispielsweise etwa, wann das eingesetzte Kapital planmäßig wieder verfügbar ist, oder ob der Ertrag vom Erfolg der Verwertung einer bestimmten Immobilie abhängt.
Zu den allgemeinen Veranlagungsrisiken treten individuelle emittentenbezogene Risikofaktoren und unter Umständen wertpapierbezogene Risikofaktoren, branchenspezifische Risikofaktoren (zum Beispiel Risiken der Immobilienwirtschaft), projektspezifische Risikofaktoren, Umwelt-, Finanz-, Geld-, Finanzmarkt- und Kapitalmarktrisiken, Risiken aufgrund des Rangs der Forderungen der Investoren, Rechts-, Standortrisiken, politische Risiken und schließlich so außergewöhnliche Risiken wie Pandemie- sowie Weltwirtschaftsrisiken und weitere mögliche Risiken hinzu. Die nachstehende kurze Zusammenfassung ist nur eine beispielhafte Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sie ersetzt weder eine eigene Befassung mit der Interessen-, Vermögens- und Ertragslage des Kunden, noch die Einholung von professionellem Rat in Ansehung eines bestimmten geplanten Investments.
5.1 Allgemeine Veranlagungsrisiken und Hinweise
Garantien: Sollte ein bestimmtes Produkt eine Kapitalgarantie aufweisen, so haben solche Garantien üblicherweise nur zu Laufzeitende (Tilgung) Gültigkeit, weshalb während der Laufzeit durchaus Kursschwankungen (Kursverluste) auftreten können. Die Qualität einer Kapitalgarantie ist wesentlich von der Bonität des Garantiegebers abhängig.
Kauf von Wertpapieren (anderen Investments) auf Kredit: Der Kauf von Wertpapieren oder das Eingehen von Investments auf Kredit stellt ein erhöhtes Risiko dar, denn der aufgenommene Kredit muss unabhängig vom Erfolg des Investments zurückgeführt werden. Außerdem schmälern die Kreditkosten den Ertrag. Von einem Kauf von Produkten auf der Website auf Kredit wird ausdrücklich abgeraten.
Kursrisiko: Unter Kursrisiko versteht man die möglichen Wertschwankungen einzelner lnvestments. Das Kursrisiko kann bei Verpflichtungsgeschäften (z.B. Devisentermingeschäften, Futures, Schreiben von Optionen) eine Besicherung (Margin) notwendig machen bzw deren Betrag erhöhen und damit Liquidität des Investors binden.
Länderrisiko: Das Länderrisiko ist das Bonitätsrisiko eines Staates. Stellt der betreffende Staat ein politisches oder wirtschaftliches Risiko dar, so kann dies negative Auswirkungen auf alle in diesem Staat ansässigen Partner haben. Selbst strukturell konservativ ausgestaltete Veranlagungen, ja selbst Produkte, die am Ausgabestichtag komplett hypothekarisch besichert sind, können so einen erheblichen Werteinbruch und praktisch komplette Illiquidität (siehe sogleich) erleiden.
Liquiditätsrisiko: Die Möglichkeit, ein Investment jederzeit zu marktgerechten Preisen zu kaufen, verkaufen bzw. glattzustellen, wird Handelbarkeit (= Liquidität) genannt. Von einem liquiden Markt kann dann gesprochen werden, wenn ein Anleger seine Wertpapiere handeln kann, ohne dass schon ein durchschnittlich großer Auftrag (gemessen am marktüblichen Umsatzvolumen) zu spürbaren Kursschwankungen führt und nicht oder nur auf einem deutlich geänderten Kurs-Niveau abgewickelt werden kann.
Bonitätsrisiko: Unter Bonitätsrisiko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners, d.h. eine mögliche Unfähigkeit zur termingerechten oder endgültigen Erfüllung seiner Verpflichtungen wie Dividendenzahlung, Zinszahlung, Tilgung, etc. Alternative Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko. Dieses Risiko kann mit Hilfe des so genannten „Ratings“ eingeschätzt werden. Ein Rating ist eine Bewertungsskala für die Beurteilung der Bonität von Emittenten. Das Rating wird von Ratingagenturen aufgestellt, wobei insbesondere das Bonitäts- und Länderrisiko abgeschätzt wird. Die Ratingskala reicht von „AAA“ (beste Bonität) bis „D“ (schlechteste Bonität).
Ordererteilungsrisiken: Kaufaufträge an Valuita (Ordererteilung) müssen zumindest beinhalten, welches Investment in welcher Stückzahl/Nominale zu welchem Preis über welchen Zeitraum zu kaufen ist. Sämtliche Angebote auf der Website stehen unter dem Vorbehalt der Lieferbarkeit und es besteht das Risiko, dass ein bestimmtes Produkt bereits nicht mehr verfügbar sein könnte oder aufgrund Zeitablaufs vom Kunden erhoffte steuerliche Effekte nicht mehr eintreten könnten. Weiters ist zu berücksichtigen, dass der Kunde nur ein Angebot an die Emittentin bzw an Valuitas Partnerunternehmen legt und diese(s) über die Annahme und damit über den Abschluss eines Vertrags entscheidet, was auch zu zeitlichen Verzögerungen führen kann.
Risiko des Totalverlusts: Unter dem Risiko des Totalverlusts versteht man das Risiko, dass ein Investment wertlos werden kann, zB auf Grund seiner Konstruktion als befristetes Recht oder bei immobilienbezogenen Investitionen Unbrauchbarkeit des Objekts. Ein Totalverlust kann insbesondere dann eintreten, wenn der Emittent eines Wertpapiers aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (Insolvenz). Sofern nicht anders angegeben, besteht bei allen auf der Website präsentierten Produkten und Investments das Risiko des Totalverlusts.
Transferrisiko: Bei Geschäften mit Auslandsbezug (zB nicht-österreichischer Emittent) besteht – abhängig vom jeweiligen Land – das zusätzliche Risiko, dass durch politische oder devisenrechtliche Maßnahmen eine Realisierung des Investments verhindert oder erschwert wird. Weiters können Probleme bei der Abwicklung einer Order oder der Durchführung eines Auftrags entstehen. Bei Fremdwährungsgeschäften können derartige Maßnahmen auch dazu führen, dass die Fremdwährung nicht mehr frei konvertierbar ist und/oder Mittelflüsse über staatliche Stellen umgeleitet werden müssen, was zu Verzögerungen oder zur Nichtdurchführung eines Geschäfts führen kann.
Währungsrisiko: Wird ein Fremdwährungsgeschäft gewählt, beispielsweise eine Immobilienanleihe lautend auf eine andere Währung als den Euro, hängt der Ertrag bzw die Wertentwicklung dieses Geschäfts nicht nur von der lokalen Rendite des Wertpapiers im ausländischen Markt, sondern auch stark von der Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung in Bezug zur Basiswährung des Investors (zB Euro) ab. Die Änderung des Wechselkurses kann den Ertrag und den Wert des Investments daher vergrößern oder vermindern.
Zinsrisiko: Das Zinsrisiko ergibt sich aus der Möglichkeit zukünftiger Veränderungen des Marktzinsniveaus. Ein steigendes Marktzinsniveau führt während der Laufzeit von fix verzinsten Anleihen zu Kursverlusten, ein fallendes Marktzinsniveau führt zu Kursgewinnen.
Vollstreckungsrisiko: Selbst im Falle eines rechtskräftigen gerichtlichen Titels über eine Zahlung ist nicht gewährleistet, dass eine Forderung eines Schuldners auch tatsächlich wirksam eingebracht werden kann. Einerseits ist hier das Bonitätsrisiko zu berücksichtigen (siehe oben), andererseits unterhält Österreich nicht mit allen Ländern weltweit Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen, sodass Gerichtsurteile oder Schiedssprüche womöglich im Ausland nicht mit staatlicher Hilfe zwangsvollstreckt werden können.
Risiken an Börsen, insbesondere an Nebenmärkten: Sofern ein Produkt zum Handel notiert ist, treten besondere Risiken hinzu. Mit einem Großteil der internationalen Börsen von Nebenmärkten gibt es keine direkte Anbindung, daher müssen Aufträge telefonisch oder per E-Mail weitergeleitet werden. Dabei kann es zu Fehlern und zeitlichen Verzögerungen kommen. Bei einigen Nebenmärkten ist es schwierig, laufend aktuelle Kurse zu bekommen, was eine aktuelle Bewertung von bestehenden Kundenpositionen erschwert. Ein Übertrag an eine andere Börse kann ebenfalls Probleme mit sich bringen. Bei einigen Börsen von Nebenmärkten entsprechen die Öffnungszeiten bei weitem noch nicht den westeuropäischen Standards. Kurze Börsenöffnungszeiten von etwa drei oder vier Stunden pro Tag können zu Engpässen bzw Nichtberücksichtigung von Aufträgen führen.
Risiko-Ertrags-Verhältnis: Weltweit besteht derzeit (Stand: November 2020) eine anhaltende Niedrigzinsphase. Investoren sind typischerweise an Produkten und Investitionen interessiert, die in einer Gesamtschau der Investitionsdauer einen Anlageertrag erwirtschaften können, der über der jeweiligen Inflationsrate liegt. Die Inflationsrate in Österreich liegt derzeit etwa bei 1,1% bis 2,2%, die jährliche Rendite mit einem durchschnittlichen Kapitalmarktrisiko liegt etwa zwischen 1,8% und 2,2%. Investments, die eine signifikant höhere Rendite versprechen, unterliegen regelmäßig einem höheren Risiko.
Steuerliche Aspekte: Über aIIgemeine steuerliche Aspekte der verschiedenen Investments informiert Sie Ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die Beurteilung der Auswirkungen eines Investments auf Ihre persönliche Steuersituation sollten Sie jedenfalls gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt vornehmen, denn das Ergebnis kann von zahlreichen individuellen Faktoren abhängen. Valuita, Valuitas Angestellte, Vertreter oder Partner übernehmen ausnahmslos keine Gewähr für einen von Ihnen allenfalls erhofften steuerlichen Effekt in Zusammenhang mit einem Produkt oder einem Investment.
5.2 Risiken von Anleihen und Teilschuldverschreibungen
Definition: Anleihen (= Schuldverschreibungen, Renten) sind Wertpapiere, in denen sich der Aussteller (= Schuldner, Emittent) dem Inhaber (= Gläubiger, Käufer) gegenüber zur Verzinsung des erhaltenen Kapitals und zu dessen Rückzahlung gemäß den Anleihebedingungen verpflichtet. Neben diesen Anleihen im engeren Sinne gibt es auch Schuldverschreibungen, die von den erwähnten Merkmalen und der nachstehenden Beschreibung erheblich abweichen.
Daher gilt, dass nicht die Bezeichnung als „Anleihe“ oder „Schuldverschreibung“ für die produktspezifischen Risiken ausschlaggebend ist, sondern die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Produkts.
Ertrag: Der Ertrag einer Anleihe setzt sich zusammen aus der Verzinsung des Kapitals und einer allfälligen Differenz zwischen Kaufpreis und erreichbarem Preis bei Verkauf/Tilgung. Der Ertrag kann daher nur für den Fall im Vorhinein angegeben werden, dass die Anleihe bis zur Tilgung gehalten wird. Bei variabler Verzinsung der Anleihe ist vorweg keine Ertragsangabe möglich. Als Vergleichs-/Maßzahl für den Ertrag wird die Rendite (auf Endfälligkeit) verwendet, die nach international üblichen Maßstäben berechnet wird. Bietet eine Anleihe eine deutlich über Anleihen vergleichbarer Laufzeit liegende Rendite, müssen dafür besondere Gründe vorliegen, zB ein erhöhtes Bonitätsrisiko. Bei Verkauf vor Tilgung ist der erzielbare Verkaufspreis ungewiss, der Ertrag kann daher höher oder niedriger als die ursprünglich berechnete Rendite sein. Bei der Berechnung des Ertrags ist auch die Spesenbelastung zu berücksichtigen.
Bonitätsrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen kann, zum Beispiel bei Zahlungsunfähigkeit. In Ihrer Anlageentscheidung müssen Sie daher die Bonität des Schuldners berücksichtigen. Ein Hinweis zur Beurteilung der Bonität des Schuldners kann das so genannte Rating (=Bonitätsbeurteilung des Schuldners durch eine unabhängige Rating-Agentur) sein. Das Rating „AAA“ bzw. „Aaa“ bedeutet beste Bonität (zB Österreichische Bundesanleihen); je schlechter das Rating (zB B- oder C-Rating), desto höher ist das Bonitätsrisiko – desto höher ist wahrscheinlich auch die Verzinsung (Risikoprämie) des Wertpapiers auf Kosten eines erhöhten Ausfallsrisikos (Bonitätsrisiko) des Schuldners. Anlagen mit einem vergleichbaren Rating BBB oder besser werden als „Investmentgrade“ bezeichnet.
Kursrisiko: Wird die Anleihe bis zum Laufzeitende gehalten, erhalten Sie bei Tilgung den in den Anleihebedingungen versprochenen Tilgungserlös. Beachten Sie in diesem Zusammenhang – soweit in den Emissionsbedingungen vorgegeben – das Risiko einer vorzeitigen Kündigung durch den Emittenten. Bei Verkauf vor Laufzeitende, sofern ein solcher nicht mittels Vinkulierung ausgeschlossen wurde, erhalten Sie den Marktpreis (Kurs). Dieser richtet sich nach Angebot und Nachfrage, die unter anderem vom aktuellen Zinsniveau abhängen. Beispielsweise wird bei festverzinslichen Anleihen der Kurs fallen, wenn die Zinsen für vergleichbare Laufzeiten steigen, umgekehrt wird die Anleihe mehr wert, wenn die Zinsen für vergleichbare Laufzeiten sinken. Auch eine Veränderung der Schuldnerbonität kann Auswirkungen auf den Kurs der Anleihe haben. Bei variabel verzinsten Anleihen ist bei einer flacher werdenden bzw flachen Zinskurve das Kursrisiko bei Anleihen, deren Verzinsung an die Kapitalmarktzinsen angepasst wird, deutlich höher als bei Anleihen, deren Verzinsung von der Höhe der Geldmarktzinsen abhängt.
Liquiditätsrisiko: Die Handelbarkeit von Anleihen kann von verschiedenen Faktoren abhängen, zB Emissionsvolumen, Restlaufzeit oder Marktsituation. Eine Anleihe kann auch nur schwer oder gar nicht veräußerbar sein und müsste in diesem Fall bis zur Tilgung gehalten werden.
Handel: Anleihen werden über eine Börse oder außerbörslich gehandelt. Ihre Bank oder Valuita bei auf dem Portal erwerbbaren Anleihen, kann Ihnen in der Regel bei bestimmten Anleihen auf Anfrage einen Kauf- und Verkaufskurs bekannt geben. Es besteht aber kein Anspruch auf Handelbarkeit. Bei Anleihen, die auch an der Börse gehandelt werden, können die Kurse, die sich an der Börse bilden, von außerbörslichen Preisen erheblich abweichen.
Wohnbauwandelschuldverschreibungen: Solche Genussrechte werden von Wohnbaubanken begeben und dienen der Finanzierung des Wohnbaus (Neubau und Sanierung). Sie verbriefen neben dem Forderungsrecht auf Zahlung von Kapital und Zinsen auch ein Wandelrecht. Sie können gemäß den Anleihebedingungen in Partizipationsrechte einer Wohnbaubank gewandelt (= umgetauscht) werden. Nach erfolgter Wandlung entspricht der Rang der Partizipationsrechte jenem von Stammaktien. Zahlungen auf die Partizipationsrechte sind gewinnabhängig, eine Nachzahlung von in einzelnen Jahren ausgefallenen Vergütungen erfolgt nicht. Falls Sie steuerliche Begünstigungen für Wohnbauwandelschuldverschreibungen in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie vor einem Erwerb von einem hierzu befugten Experten prüfen lassen, ob die erhoffte Begünstigung für Sie anwendbar ist.
Kryptowerte: Neben den klassischen Anleiheformen gibt es auch virtuelle Werte als Investitionsform am Markt. Diese lassen sich über einen elektronisch (direkt, „peer-to-peer“ oder über einen elektronischen Marktplatz) handelbaren Token (Coin) abbilden lassen, und die typischerweise in einer verschlüsselten Form in einem „distributed ledger“ Netzwerk dezentral dargestellt (zB Blockchain) und in einer elektronische Geldbörse (Wallet) abgespeichert werden. Von E-Geld unterschieden sich Kryptowerte vor allem dadurch, dass es keinen zentralen Emittenten gibt. Bei Kryptowerten ist regelmäßig die Identitätsfeststellung der beteiligten Parteien erschwert, was zu erhöhten Geldwäsche- und Betrugsrisiken führt, und Kryptowerte unterliegen regelmäßig nicht der behördlichen Aufsicht, daher gibt es bei ihnen beispielsweise auch keine Prüfung oder Billigung durch die Finanzmarktaufsicht. Wenn Kryptowerte erworben werden, sollte die Identität des Verkäufers besonders sorgfältig überprüft und nur aus vertrauenswürdiger Quelle geprüft werden. Hinzu treten besondere technische Risiken, wie etwa das Risiko, dass der Zugangsschlüssel zur Wallet verloren und damit die Kryptowerte dauerhaft nicht verfügbar werden.
5.3 Risiken von Immobilienanleihen, -fonds und -direktinvestments
Immobilienfonds: Diese Fonds sind Sondervermögen, die im Eigentum einer Kapitalanlagegesellschaft stehen, die das Sondervermögen treuhändig für die Anteilsinhaber hält und verwaltet. Die Anteilsscheine verbriefen eine schuldrechtliche Teilhabe an diesem Sondervermögen. Immobilienfonds investieren die ihnen von den Anteilsinhabern zufließenden Gelder nach dem Grundsatz der Risikostreuung insbesondere in Grundstücke, Gebäude, Anteile an Grundstücksgesellschaften und vergleichbaren Vermögenswerten und eigene Bauprojekte; sie halten daneben liquide Finanzanlagen (Liquiditätsanlagen), wie zB Wertpapiere und Bankguthaben. Die Liquiditätsanlagen dienen dazu, die anstehenden Zahlungsverpflichtungen des Immobilienfonds (beispielsweise auf Grund des Erwerbs von Liegenschaften) sowie Rücknahmen von Anteilsscheinen zu gewährleisten.
Bauherrenmodelle: Bauherrenmodelle haben zum Ziel, durch Zusammenschluss von mehreren Investoren Wohn-Geschäfts- oder Gewerbeimmobilien zu erwerben und diese zu sanieren oder neu zu bauen. Die zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und reichen von ideellem Miteigentum über „KG-Modelle“ (der Investor erwirbt einen Kommanditanteil an einer Personengesellschaft) bis hin zu Treuhandschafts-Modellen, die keinen Miteigentumsanspruch gewähren. Oft werden steuerliche Begünstigungen angestrebt, wie etwa eine begünstigte (schnellere) Abschreibung von Bau- und Baunebenkosten bei bestimmten Projekten, und bisweilen werden öffentliche Förderungen in Anspruch genommen. Wenn Sie ein Bauherrenmodell als Investment überlegen, prüfen Sie die Projektunterlagen sorgfältig und lassen Sie sich sowohl die zivil- und allenfalls gesellschaftsrechtliche Struktur sowie die steuerlichen Annahmen und Modellrechnungen genau erklären.
Vorsorgewohnung: Eine Vorsorgewohnung bezeichnet eine Eigentumswohnung, deren Hauptzweck es nicht ist, nach Fertigstellung und Übernahme selbst darin zu wohnen, sondern sie an Dritte zu vermieten. Wenn Sie bei Kauf und Ausstattung einer Vorsorgewohnung einen Vorsteuerabzug geltend machen möchten, sollten Sie darauf achten, dass regelmäßig innerhalb von 20 Jahren ab Erstvermietung ein Gesamtgewinn erzielt werden muss, um nicht unter den „Liebhaberei“-Tatbestand zu fallen und die Vorsteuerabzugsfähigkeit zu verlieren. Bitte achten Sie daher besonders auf die Prognoserechnung.
Immobilienanleihe: Die Bezeichnung „Immobilienanleihe“ hat keine rechtliche Bedeutung. Als Immobilienanleihe wird meist eine Schuldverschreibung eines Unternehmens angeboten, dessen Kerngeschäft mit dem Bau, dem Erwerb, der Entwicklung und/oder der Verwaltung von Immobilien zu tun hat. Allerdings sind Unternehmen gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die Anleihegelder in irgendeiner Form tatsächlich in Immobilien anzulegen. Durch den Kauf einer Immobilienanleihe sind Anleihegläubiger weder direkt an einer Immobilie beteiligt, noch stehen diese als Eigentümer im Grundbuch, noch erlangen sie ein grundbücherliches Pfandrecht – außer die Besicherung und/oder eine zweckdienliche Verwendung sind ausdrücklich in einem Vertrag geregelt.
Assoziierte Risiken: Der Käufer einer Immobilienanleihe bzw der Investor in ein Produkt mit Immobilienbezug trägt möglicherweise sämtliche Risiken des Unternehmens und/oder eines bestimmten Bau- oder Immobilienprojekts mit. Daher sind solche verbundenen Risiken stets mit zu berücksichtigen.
Preis-, Bau- und Planungsrisiken: Der Kauf einer Immobilie ist nicht automatisch gewinnbringend. Durch die
Aktuell anhaltend niedrigen Zinsen besteht das Risiko, dass einige Immobilien überbewertet sind und Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten haben, passende Objekte zu finden. Dies führt dazu, dass Unternehmen immer häufiger
in risikoreichere Objekte oder in Immobilien, die sich erst im Bau, oder sogar erst in der Planung befinden, investieren. Der Erfolg vieler Immobilienprojekte entscheidet sich meist erst nach mehreren Jahren. Zu den Risiken eines Unternehmens in der Immobilienwirtschaft zählen daher zB auch sämtliche Risiken eines überteuerten Kaufes oder der Planung, des Baus und der Fertigstellung einer Immobilie, möglicher behördlicher Auflagen bei der Nutzungs- oder Betriebsanlagenbewilligung sowie eventueller Verteuerungen aufgrund von Verzögerungen und Steigerung von Baukostenindices. Schließlich besteht das Risiko, dass der Stand der Technik bzw bautechnische Normen oder Standards sich nach Auftragserteilung und vor Fertigstellung ändern könnten, sodass ein ungeplanter Mehraufwand anfallen könnte. Je nach Geschäftsmodel bleiben auch nach Fertigstellung Risiken wie Mietausfälle und Fehlinvestitionen für das Unternehmen erhalten.
Refinanzierungsrisiko: Wenn ein Immobilieninvestment trotz relativ kurzer Laufzeiten hohe Renditen verspricht, deutet dies die österreichische Finanzmarktaufsicht als besonders risikoreich. Falls die Rückzahlung einer solchen Anleihe wieder durch eine neue Emission einer Anleihe refinanziert werden muss, kann es im Zuge dessen zu einem Zahlungsausfall kommen.
Wertschwankungen: Durch Veränderungen der Marktzinsen kann jedes Investment, sogar solche, die sich am Zinsmarkt orientieren (Floater) an Wert einbüßen. Bei steigenden Marktzinsen fällt der Marktwert entsprechend niedriger verzinster
Anleihen und Investments. Der Marktwert fällt auch bei einer Verschlechterung der Bonität des Emittenten.
Nebenkosten: Beim Erwerb von Immobilien kann es zu Nebenkosten kommen, wie etwa Maklergebühren, Grundbuchseintragungs- und Hypothekargebühren, Notariats- und Anwaltskosten, bei Bauprojekten weiters zu Planungs-, Bewilligungs-, Aufschließungs-, Vermarktungs-, Prüfungs- und sonstigen Begleitkosten, welche Sie bei Ihrer Investitionsentscheidung berücksichtigen sollten. Dasselbe gilt bei laufenden Verwaltungskosten, Managementgebühren, allfälligen Nachschusspflichten bei Modellen mit Vergesellschaftung, bei Erhaltungs- und Verbesserungszuschüssen und dergleichen.
Versicherungsrisiken: Nicht jeder Elementarschaden und nicht jeder Einkommensausfall ist vernünftig versicherbar, beispielsweise wird regelmäßig für COVID-19 bedingten Mietzinsausfall und für nachfolgende Leerstände kein Ersatz geleistet. Blitzfolgeschäden sind üblicherweise nur bedingt versicherbar, für mit Liegenschaften einhergehenden Bau- und Sanierungsrisiken besteht oft eine Haftungsgrenze, die unter einem möglichen tatsächlichen Schaden liegen könnte.
Lagerisiken: Immobilien sind ihrem Wesen nach standortabhängige Investitionen. Wie ein Land, eine Stadt, ein Bezirk, ein bestimmter Häuserblock oder auch eine Straße sich künftig entwickelt, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb der Einflussbereiche des Investors, des Emittenten und Valuitas liegen: Politische Entwicklung und Förderungspolitik, Stadtentwicklung, steuerliche Anreize im benachbarten Ausland, regionale Leitbetriebe, die an- oder abgesiedelt werden könnten, neue konkurrierende Standorte, die Kundenfrequenz abziehen könnten, Bautätigkeit und Immissionen von Nachbarn, Naturkatastrophen wie Erdrutsche, Überflutungen und Überschwemmungen, Erdbeben oder generell Szenarien von höherer Gewalt wie beispielsweise Seuchen, Krieg, Unruhen, Terrorismus, Streiks und dergleichen können die Nachfrage und Verwertbarkeit von Immobilien negativ beeinflussen.
Vermietungsgarantie und Vermietungsrisiken: Es besteht bei Immobilien, welche zur Vermietung erworben werden, das Risiko eines ganzen oder teilweisen, auch längerfristigen, Leerstands. Bei anhaltend schlechter Branchenlage kann es zu Mietzinsausfällen (pandemiebedingte Schließung oder faktische Unbenutzbarkeit) kommen, welche nicht durch Förderungen und Zuschüsse kompensiert werden. In diesem Fall trägt der Eigentümer die allgemeinen Betriebskosten und muss außerdem im Fall des bankenfinanzierten Kaufs Zinsen und Tilgung weiterhin bezahlen, was zu einem negativen Ertrag bzw zu Verlusten führen kann. Bei Sale-and-Lease-Back Modellen oder bei Immobilieninvestments mit sogenannter Vermietungsgarantie, bzw bei einer (insbesondere über vergleichbaren Marktkonditionen liegenden) Vermietung an eine mit dem Emittenten verbundenen Person oder Gesellschaft sollten Sie die Bonität aller Beteiligten überprüfen und alternative Szenarien der Verwertung erwägen. Dies gilt speziell bei Sonderimmobilien wie Logistikzentren, Hotels, Produktionshallen und dergleichen, ganz besonders, wenn diese nicht in ausgezeichneter Lage in einer Hauptstadt liegen.
Diese Kundeninformation ist auszugsweise, beispielhaft und nicht abschließend. Sie dient ausschließlich der unverbindlichen Information und stellt weder ein Angebot, noch eine Aufforderung zur Anbotsstellung oder gar eine Empfehlung für einen An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Diese Kundeninformation ersetzt keinesfalls die auf Ihre individuellen Verhältnisse und Kenntnisse bezogene fachgerechte Beratung durch Ihre Finanz-, Rechts- und Steuerberater, die Sie auch vollständig über alle Risiken eines geplanten Investments informieren und Ihnen helfen können eine ausgewogene Entscheidung zu treffen.