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Immobilienanleihen - Fragen & Antworten

Immobilienanleihen
18.08.2021

1. Was ist eine Anleihe mit Immobilienbezug?

Eine Anleihe mit Immobilienbezug ist eine Anleihe (Schuldverschreibung), die einen direkten oder indirekten Bezug zu einer Immobilie hat.

Dies bedeutet, dass die Anleihe

  • von einer Projektgesellschaft (eine Immobilie = direkter Bezug) oder
  • von einem Unternehmen, welches mehrere Immobilien entwickelt, plant und/oder baut (indirekter Bezug)

ausgegeben wird.

Besonders hervorzuheben ist dabei, dass Anleihen mit Immobilienbezug (aber auch Nachrangdarlehen) keine direkte Investition in Immobilien darstellen. Sie sind Darlehen an Unternehmen mit genau festgelegten Bedingungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlungsverpflichtung.

2. Wie kann ich eine Anleihe mit Immobilienbezug bei Valuita erwerben?

Anleihen mit Immobilienbezug können Sie bei Valuita einfach online erwerben.

Der Kaufprozess ist einfach und logisch strukturiert und kann bequem von zuhause durchgeführt werden.

Der Ablauf ist wie folgt:

Anmeldung für das Portal der Valuita – sich über die Anleihen informieren – Anleihe auswählen – Kaufprozess durchführen – Anbot an Valuita abschicken.

Bei Fragen können Sie sich natürlich auch gerne an das Team der Valuita wenden – service@valuita.at

3. Welche Risiken habe ich bei einer Anleihe mit Immobilienbezug?

Wie bei allen Anleihen und Nachrangdarlehen besteht auch bei Anleihen mit Immobilienbezug die Möglichkeit des Totalverlustes des investierten Kapitals.

Daher ist es wichtig, sich genau über den Schuldner (Emittenten der Anleihe) zu informieren.

4. Worin besteht der Unterschied zwischen einer Inhaberschuldverschreibung und einer Orderschuldverschreibung?

Bei einer Inhaberschuldverschreibung (Inhaberanleihe) wird der Gläubiger bzw. Eigentümer der Anleihe nicht namentlich aufgeführt, wodurch ein Verkauf oder die Übertragung einfach erfolgen kann.

Inhaberschuldverschreibungen sind die häufigste und bekannteste Form von Anleihen, da diese einfach – sofern vom Emittenten vorgesehen – über die Börse gehandelt werden können.

Im Gegensatz dazu lautet die Orderschuldverschreibung auf den Namen des Anleihekäufers (Gläubigers) und ist somit eindeutig einer Person zugeordnet.

Die Orderschuldverschreibung ist in den letzten Jahren ein wenig in Vergessenheit geraten.

Aufgrund der Tatsache, dass sie als Urkunde, die dem Anleihekäufer eindeutig zugeordnet ist, ausgestaltet werden kann, schafft man auch für Investoren, die kein Wertpapierdepot besitzen, die Möglichkeit in Anleihen zu investieren. Sie können ihre Anleihe damit selbst in Händen halten und über Indossament ist die Anleihe jederzeit übertragbar.

 

5. Ich habe eine Anleihe bei Valuita gekauft, kann ich diese Anleihe wieder verkaufen?

Das kommt ganz auf die jeweilige Anleihe an und wie die Bedingungen im Prospekt hierzu geregelt sind.

Bei Anleihen, die von Valuita angeboten werden, wird darauf geachtet, dass eine Handelbarkeit möglich ist. Um sämtliche offene Fragen auszuschließen, lesen Sie bitte hierzu den jeweiligen Prospekt der für Sie interessanten Anleihe.

6. Worin liegt der Unterschied zwischen einer festverzinsten und einer variabel verzinsten Anleihe?

Bei festverzinsten Anleihen ist die Höhe des Zinssatzes, den der Emittent zahlt, für die gesamte Laufzeit festgelegt und fixiert.

Bei variabel verzinsten Anleihen kann sich die Höhe des Zinssatzes während der Laufzeit ändern. Zumeist wird diese an einen gewissen Referenzwert (z.B. Inflation) gekoppelt.

7. Wie werden die Zinszahlungen einer Anleihe mit Immobilienbezug besteuert?

Die Zinszahlungen von Anleihen werden mit 27,5% endbesteuert.

8. Kann eine Anleihe mit Immobilienbezug auch von einer Kapitalgesellschaft gezeichnet werden?

Natürlich kann eine Anleihe mit Immobilienbezug auch von einer Kapitalgesellschaft gezeichnet werden.

Dies kann jedoch nicht online erfolgen. Bei Interesse nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf – service@valuita.at.

9. Worin liegt der Unterschied zwischen einer Anleihe und einem Nachrangdarlehen?

Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei welchem der Geldgeber akzeptiert, dass er im Rang hinter die anderen Gläubiger tritt.

Der Geldgeber akzeptiert somit, dass er im Fall der Insolvenz des Darlehensnehmers sein ausgereichtes Darlehen erst dann zurückerhält, wenn davor alle anderen Gläubiger bedient wurden („Nachrangklausel“).

Eine Anleihe kann sowohl nachrangig als auch nicht nachrangig sein – je nach Ausführung. Eine nicht nachrangige Anleihe hat den Vorteil, dass der Anleger mit den anderen Schuldnern - im Falle der Insolvenz des Emittenten - gleichgestellt ist.

Bezüglich der Besteuerung kann angemerkt werden, dass Anleihen unabhängig vom Einkommen mit 27,5% endbesteuert sind. Zinserträge aus einem Nachrangdarlehen werden zum normalen Steuertarif (mit der jeweiligen Progression) besteuert und sind in der Einkommensteuerklärung zu erfassen.